Wohnen
Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein, insbesondere in den städtischen Gebieten, stellt sich als wettbewerbsintensiv dar. Doch in den ländlichen Regionen bietet sich oft eine kostengünstigere Alternative zur Wohnraumbeschaffung. Wir informieren Sie gerne über die Wohnungssuche in der Region.
Wohnungssuche in Schleswig-Holstein
Wenn Sie auf der Suche nach Wohngemeinschaften (WGs), privaten Einzelwohnungen oder -zimmern sind, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Ihnen bei Ihrer Suche behilflich sein können. Regionalzeitungen der Region, soziale Medien und Smartphone-Apps bieten eine Vielzahl von Kleinanzeigen und hilfreichen Ressourcen für Wohnungssuchende.
Mietvertrag in Schleswig-Holstein
In Deutschland müssen Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden. Es gibt zwei Hauptkostenkomponenten in einem Mietvertrag: die Kaltmiete und die Warmmiete. Die Kaltmiete beinhaltet nur die Miete für die Raumnutzung, während die Warmmiete zusätzlich die Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Müllentsorgung und Hausmeisterdienste umfasst. Der Mietvertrag gibt im Detail an, welche Kosten zu den Nebenkosten gehören. Die Warmmiete wird monatlich an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt. Es ist empfehlenswert, die Vermieterin oder den Vermieter zu den Nebenkosten zu befragen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bei Vertragsabschluss verlangt die Vermieterin oder der Vermieter in der Regel eine Kaution, die maximal drei Kaltmieten entspricht. Diese Kaution wird Ihnen bei Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden in der Wohnung entstanden sind und die Miete pünktlich bezahlt wurde.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Schleswig-Holstein
Innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Ihrem Einzug sollten Sie sich beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden. Dies erfordert einen gültigen Ausweis. Falls Sie eine Mietwohnung beziehen, müssen Sie auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, die von der Vermieterin oder dem Vermieter ausgefüllt wird. Diese Bestätigung gibt an, wann und wo Sie eingezogen sind.
Um das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt in Schleswig-Holstein zu finden, nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Die Websites der Einwohnermeldeämter enthalten in der Regel ausführliche Informationen zu den benötigten Unterlagen.
Dienstleister und Versorger in Schleswig-Holstein
Strom und Gas müssen in der Regel separat angemeldet werden und sind meistens nicht in der Warmmiete enthalten. Sie müssen sich an die örtlichen Versorgungsunternehmen wenden, um diese Dienstleistungen zu arrangieren. Online-Vergleichsportale können Ihnen bei der Auswahl des richtigen Anbieters behilflich sein. In Deutschland werden die Strom- und Gaskosten in monatlichen Abschlägen bezahlt, die sich normalerweise aus der Wohnungsgröße und der Anzahl der Bewohner ergeben. Am Ende des Abrechnungszeitraums, üblicherweise ein Kalenderjahr, wird der tatsächliche Verbrauch von Ihrem Zähler abgelesen, was zu einer Gutschrift oder Nachzahlung führen kann.