Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet schleswig-holsteinischen Unternehmen ein schnelles aufenthaltsrechtliches Prozedere für Fachkräfte an. Im beschleunigtem Fachkräfteverfahren sind wir die Schnittstelle zu Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten im Ausland.  So ist eine Visumserstellung innerhalb von 1 bis 4 Monaten möglich.

Sobald Sie sich für die Einstellung einer ausländischen Fachkraft entschieden haben, können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG bei der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung in Anspruch nehmen. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wurde seitens des Gesetzesgebers eine Möglichkeit eröffnet, die Einreise und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und zu beschleunigen. Die zentrale Ausländerbehörde prüft dabei die Erteilungsvoraussetzungen, koordiniert die Anerkennung und holt die Arbeitsmarktzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Nach Prüfung der Unterlagen und bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen wird eine sogenannte Vorabzustimmung zur Visumantragstellung erteilt. Damit hat die antragstellende Person einen Anspruch auf eine beschleunigte Terminvergabe und Bearbeitung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Für das Bundesland Schleswig-Holstein ist die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zuständig. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Behörde.

Mehr über das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfahren

Für welche Personengruppe kann das Verfahren in Anspruch genommen werden?

  • Drittstaatsangehörige, die noch keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen 
  • Fachkräfte mit einer qualifizierten ausländischen Berufsausbildung (i.d.R. min. 2-jährig) oder Fach-kräfte mit mindestens dem ersten akademischen Grad des Bachelors (i.d.R. min. 3-jährig) 
  • Angehende Auszubildende für eine deutsche Berufsausbildung 
  • In Einzelfällen Unternehmensspezialisten, leitende Angestellte, IT-Fachkräfte ohne formelle Ausbildung oder Berufskraftfahrer mit vorhandener EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.  

Welche Vorteile habe ich mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren?  

  • Kompetente aufenthaltsrechtliche Beratung und Durchführung aus einer Hand
  • Schnellere Anerkennung und Arbeitsmarktzustimmung durch verkürzte gesetzliche Fristen
  • Aufenthaltsrechtliche Prüfung im Inland vor dem eigentlichen Visumantrag 
  • Schnellere Termin- und Visumvergaben bei Auslandsvertretungen durch unsere Vorabzustimmung 
  • Im beschleunigtem Fachkräfteverfahren fungieren wir als Schnittstelle zu Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten im Ausland.  
Bauingenieurin mit Helm und Tablet vor Container

Was wird benötigt und wie kann ich das Verfahren in Anspruch nehmen?   

Sollten Sie bereits eine geeignete Fachkraft im Ausland gefunden haben und möchten diese schnellstmöglich einstellen, so schicken Sie uns alle relevanten Unterlagen wie z.B. Passkopie in Farbe, Qualifizierungs- und Beschäftigungsunterlagen, ggf. Sprachnachweise und Bevollmächtigung an die folgende E-Mailadresse zu:   zsfe@lfa.landsh.de 

Wir sichten innerhalb einer Woche die Anfrage und prüfen Ihre Unterlagen. Bei weiterem Beratungsbedarf stehen wir mit Ihnen gerne in Kontakt. Das Verfahren beginnt erst, wenn wir mit Ihnen eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Vorprüfung findet unverbindlich und kostenlos statt. Bei Verfahrensbeginn werden Gebühren gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV in Höhe von 411,- EUR erhoben.  

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular

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