Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Sie haben Ihr neues Teammitglied gefunden und nun soll es so schnell wie möglich bei Ihnen ankommen?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Ihnen und Ihrem neuen Teammitglied eine schnelle Einreise und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten. In der Regel dauert es bis zu 4 Monaten, bis das neue Teammitglied bei Ihnen ist. Nehmen Sie unseren Service hierfür gerne in Anspruch, damit wir Sie von Anfang an bei der Vorbereitung der Unterlagen und den Zugängen zu den Formularen für den Antrag unterstützen können.
So funktioniert's!
Die Vorprüfung ist vorerst unverbindlich und kostenfrei. Die Gebühr für das
Verfahren beträgt bei Vereinbarungsabschluss 411,– € (gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15
AufenthV).
Für das Bundesland Schleswig-Holstein ist die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zuständig. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Behörde.
Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren vorgesehen?
- Drittstaatsangehörige, die noch keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen
- Fachkräfte mit einer qualifizierten ausländischen Berufsausbildung (i.d.R. min. 2-jährig) oder Fach-kräfte mit mindestens dem ersten akademischen Grad des Bachelors (i.d.R. min. 3-jährig)
- Angehende Auszubildende für eine deutsche Berufsausbildung
- In Einzelfällen Unternehmensspezialisten, leitende Angestellte, IT-Fachkräfte ohne formelle Ausbildung oder Berufskraftfahrer mit vorhandener EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.
Welche Vorteile bietet das beschleunigte Fachkräfteverfahren Ihrem Unternehmen?
- Kompetente aufenthaltsrechtliche Beratung und Durchführung aus einer Hand
- Schnellere Anerkennung und Arbeitsmarktzustimmung durch verkürzte gesetzliche Fristen
- Aufenthaltsrechtliche Prüfung im Inland vor dem eigentlichen Visumantrag
- Schnellere Termin- und Visumvergaben bei Auslandsvertretungen durch unsere Vorabzustimmung