Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Unternehmen in Schleswig-Holstein eine schnelle Einreise und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten – in der Regel bis zu 4 Monaten. Wir sind dabei Ihre zentrale Schnittstelle zu den Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland.
Sobald Sie sich für eine ausländische Fachkraft entschieden haben, können Sie das Verfahren nach § 81a AufenthG über die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung
nutzen. Die Zentrale Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen, koordiniert die Anerkennung und holt die Arbeitsmarktzulassung ein. Liegen alle Unterlagen vor, wird
eine Vorabzustimmung erteilt – damit erhält die Fachkraft einen bevorzugten Visumtermin und eine schnellere Bearbeitung im Ausland.
So funktioniert's!
Die Vorprüfung ist vorerst unverbindlich und kostenfrei. Die Gebühr für das
Verfahren beträgt bei Vereinbarungsabschluss 411,– € (gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15
AufenthV).
Für das Bundesland Schleswig-Holstein ist die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zuständig. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Behörde.
Für welche Personengruppe kann das Verfahren in Anspruch genommen werden?
- Drittstaatsangehörige, die noch keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen
- Fachkräfte mit einer qualifizierten ausländischen Berufsausbildung (i.d.R. min. 2-jährig) oder Fach-kräfte mit mindestens dem ersten akademischen Grad des Bachelors (i.d.R. min. 3-jährig)
- Angehende Auszubildende für eine deutsche Berufsausbildung
- In Einzelfällen Unternehmensspezialisten, leitende Angestellte, IT-Fachkräfte ohne formelle Ausbildung oder Berufskraftfahrer mit vorhandener EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.
Welche Vorteile habe ich mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren?
- Kompetente aufenthaltsrechtliche Beratung und Durchführung aus einer Hand
- Schnellere Anerkennung und Arbeitsmarktzustimmung durch verkürzte gesetzliche Fristen
- Aufenthaltsrechtliche Prüfung im Inland vor dem eigentlichen Visumantrag
- Schnellere Termin- und Visumvergaben bei Auslandsvertretungen durch unsere Vorabzustimmung
- Im beschleunigtem Fachkräfteverfahren fungieren wir als Schnittstelle zu Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten im Ausland.
Was wird benötigt und wie kann ich das Verfahren in Anspruch nehmen?
Sollten Sie bereits eine geeignete Fachkraft im Ausland gefunden haben und möchten diese schnellstmöglich einstellen, können Sie online einen Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren stellen.
Bei weiterem Beratungsbedarf stehen wir mit Ihnen gerne in Kontakt. Das Verfahren beginnt erst, wenn wir mit Ihnen eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Vorprüfung findet unverbindlich und kostenlos statt. Bei Verfahrensbeginn werden Gebühren gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV in Höhe von 411,- EUR erhoben.