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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Sie haben Ihr neues Teammitglied gefunden und nun soll es so schnell wie möglich bei Ihnen ankommen?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Ihnen und Ihrem neuen Teammitglied eine schnelle Einreise und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten.  In der Regel dauert es bis zu 4 Monaten, bis das neue Teammitglied bei Ihnen ist.  Nehmen Sie unseren Service hierfür gerne in Anspruch, damit wir Sie von Anfang an bei der Vorbereitung der Unterlagen und den Zugängen zu den Formularen für den Antrag unterstützen können.

So funktioniert's!

Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren vorgesehen?

  • Drittstaatsangehörige, die noch keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen 
  • Fachkräfte mit einer qualifizierten ausländischen Berufsausbildung (i.d.R. min. 2-jährig) oder Fach-kräfte mit mindestens dem ersten akademischen Grad des Bachelors (i.d.R. min. 3-jährig) 
  • Angehende Auszubildende für eine deutsche Berufsausbildung 
  • In Einzelfällen Unternehmensspezialisten, leitende Angestellte, IT-Fachkräfte ohne formelle Ausbildung oder Berufskraftfahrer mit vorhandener EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.  

Welche Vorteile bietet das beschleunigte Fachkräfteverfahren Ihrem Unternehmen?

  • Kompetente aufenthaltsrechtliche Beratung und Durchführung aus einer Hand
  • Schnellere Anerkennung und Arbeitsmarktzustimmung durch verkürzte gesetzliche Fristen
  • Aufenthaltsrechtliche Prüfung im Inland vor dem eigentlichen Visumantrag 
  • Schnellere Termin- und Visumvergaben bei Auslandsvertretungen durch unsere Vorabzustimmung 

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung unkompliziert über das Kontaktformular

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, 

das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge bringt seine Expertise zu aufenthaltsrechtlichen Fragen als Partner im Welcome Center SH ein. Um Dopplungen Ihrer Anliegen zu vermeiden, bitten wir von Anfragen abzusehen, sofern Ihre Angelegenheit bereits an fachkräfteeinwanderung@lfa.landsh.de oder an zsfe@lfa.landsh.de übermittelt worden ist.

Das Welcome Center SH steht Ihnen ausschließlich für Beratungsanliegen zur Verfügung. Informationen zu laufenden Antragsverfahren oder Bearbeitungsständen können nicht erteilt werden. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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