Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Unternehmen in Schleswig-Holstein eine schnelle Einreise und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten – in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Monaten. Wir sind dabei Ihre zentrale Schnittstelle zu den Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland.
Sobald Sie sich für eine ausländische Fachkraft entschieden haben, können Sie das Verfahren nach § 81a AufenthG über die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung
nutzen. Die Zentrale Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen, koordiniert die Anerkennung und holt die Arbeitsmarktzulassung ein. Liegen alle Unterlagen vor, wird
eine Vorabzustimmung erteilt – damit erhält die Fachkraft einen bevorzugten Visumtermin und eine schnellere Bearbeitung im Ausland.
So funktioniert's!
Die Vorprüfung ist vorerst unverbindlich und kostenfrei. Die Gebühr für das
Verfahren beträgt bei Vereinbarungsabschluss 411,– € (gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15
AufenthV).
Für das Bundesland Schleswig-Holstein ist die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zuständig. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Behörde.
Webinar – alles zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Wir bieten Ihnen am 04. Juni 2025 ein informatives Webinar rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren an. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Ablauf und den rechtlichen Grundlagen – ergänzt durch ein Best-Practice-Beispiel aus der Praxis.
Was wird benötigt und wie kann ich das Verfahren in Anspruch nehmen?
Sollten Sie bereits eine geeignete Fachkraft im Ausland gefunden haben und möchten diese schnellstmöglich einstellen, so schicken Sie uns alle relevanten Unterlagen wie z.B. Passkopie in Farbe, Qualifizierungs- und Beschäftigungsunterlagen, ggf. Sprachnachweise und Bevollmächtigung an die folgende E-Mailadresse zu: zsfe@lfa.landsh.de
Wir sichten innerhalb einer Woche die Anfrage und prüfen Ihre Unterlagen. Bei weiterem Beratungsbedarf stehen wir mit Ihnen gerne in Kontakt. Das Verfahren beginnt erst, wenn wir mit Ihnen eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Vorprüfung findet unverbindlich und kostenlos statt. Bei Verfahrensbeginn werden Gebühren gem. § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV in Höhe von 411,- EUR erhoben.