Ihr Familienleben in Schleswig-Holstein

Familiennachzug

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten, , die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind, haben das Recht ihre Familienmitglieder nach Deutschland zu holen. Dies wird als "Familiennachzug" bezeichnet. Familienangehörige, die nach Deutschland einreisen möchten, benötigen ein Visum und für den anschließenden Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Der Familiennachzug ist auf Ehepartner (bzw. eingetragene Lebenspartner) und gemeinsame minderjährige Kinder beschränkt, oder im Fall von in Deutschland lebenden Minderjährigen, auf deren Eltern.

Was muss bei dem Familiennachzug beachtet werden?

In der Regel ist für den Familiennachzug erforderlich, dass der aus dem Ausland kommende Familienangehörige ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land beantragt, in dem die Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat (wo sie sich seit mindestens 6 Monaten legal aufhält). Es ist dabei wichtig, dass das Visum für den tatsächlich beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt wird.

Der Visumantrag wird sowohl von der Auslandsvertretung als auch von der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners gemeinsam geprüft. Dabei müssen in der Regel bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Familienangehörige, der nach Deutschland ziehen möchte, muss einen gültigen Pass vorlegen.
  • Die Identität der Person muss geklärt sein, üblicherweise durch Vorlage des Passes.
  • Der bereits in Deutschland lebende Partner muss über ausreichendes Einkommen verfügen, um auch den Zuziehenden zu versorgen, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
  • Es darf kein sogenanntes "Ausweisungsinteresse" bestehen, das heißt insbesondere, dass der nachziehende Familienangehörige keine Straftaten begangen haben sollte und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland nicht gefährden darf.

Hier erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten des Familiennachzugs.

Glückliche Familie umarmt sich am Strand

Erwerbsfähige Familienmitglieder 

Für Paare bedeutet ein Jobangebot, das mit einem Umzug ins Ausland verbunden ist, für beide eine Herausforderung. Um sich an dem neuen Ort ein echtes Zuhause zu schaffen, ist der Familiennachzug ein wichtiger Schritt. Aber es ist oft schwierig für den Partner oder die Partnerin, sich einzuleben, besonders wenn sie ihre Karriere am neuen Ort nicht fortsetzen können. Deshalb ist es uns wichtig, die Familien von internationalen Fach- und Arbeitskräften zu unterstützen, wenn es um Arbeiten und Leben in Schleswig-Holstein geht.

Lebt und arbeitet ihre Partnerin oder ihr Partner bereits in Schleswig-Holstein und sie möchten nachkommen oder sind sogar schon hier? Dann ist das auch für Sie die Chance ihre Karrierewünsche zu verwirklichen. Informieren auch Sie sich bei uns über die Möglichkeiten der Arbeit in Schleswig-Holstein. So können Sie vielleicht schon bald ihren Wunsch von Familie und Beruf im echten Norden vereinen.  

Kinderbetreuung und Bildung in Schleswig-Holstein

Eltern in Schleswig-Holstein haben die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsoptionen für ihre Kinder bis zum 5. Lebensjahr, sei es die Krippe, die Tagesmutter oder der Kindergarten. Das breite Betreuungsangebot fördert die frühkindliche Bildung und ermöglicht es den Eltern, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen, kann das Kita-Portal Schleswig-Holstein für Sie hilfreich sein.

In Deutschland gilt die Schulpflicht für Kinder ab 6 Jahren. Die meisten Schulen werden vom Staat betrieben, sodass der Besuch dieser Schulen kostenfrei ist. Die schulische Laufbahn beginnt in der Regel in der Grundschule für sechs Jährige und erstreckt sich von der 1. bis zur 4. Klasse.

Je nach den schulischen Leistungen und individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes wird nach der Grundschule gemeinsam mit Lehrern und Lehrerinnen entschieden, welchen Schultyp Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Zur Auswahl stehen:

  • Gemeinschaftsschule (Klasse 5–10)
  • Regionalschule (Klasse 5–9/10)
  • Gymnasium (Klasse 5–12/13)

Jugendliche, die erfolgreich die Gemeinschafts- oder Regionalschule abschließen, können eine Berufsausbildung beginnen oder an ein Gymnasium wechseln. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium besuchen, haben die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung am Ende der 12. oder 13. Klasse das Abitur oder das Fachabitur zu erwerben. Mit dieser Qualifikation können sie an Hochschulen oder Fachhochschulen studieren. Alternativ haben Absolventen von Gymnasien die Möglichkeit, direkt in die berufliche Praxis einzusteigen, indem sie eine Berufsausbildung beginnen. Die Gesamtschule bietet eine Alternative zum dreigliedrigen Schulsystem.

Für weiterführende Informationen zum Schulsystem und Bildungsmöglichkeiten in Deutschland besuchen Sie die Website "Make it in Germany". 

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular

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Auf einen Blick: Visum zum Familiennachzug
Visum- und Einreiseprozess für Zuwanderer aus Drittstaaten mit Visumpflicht
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