Einreise & Aufenthalt
Ihr Ankommen nach Deutschland: Visum beantragen, Art des benötigten Aufenthaltstitels
Bei Aufenthalten, die länger als 3 Monate dauern oder die zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland führen, besteht grundsätzlich eine Visumpflicht für ausländische Staatsangehörige. Es gibt jedoch Ausnahmen, zu denen Unionsbürger, Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz gehören. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das nationale Visum für einen langfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen ausländischen Vertretung beantragt werden.
Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika haben die Möglichkeit, den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach ihrer Einreise zu beantragen.