Einreise & Aufenthalt
Ihr Ankommen nach Deutschland: Visum beantragen, Art des benötigten Aufenthaltstitels
Bei Aufenthalten, die länger als 3 Monate dauern oder die zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland führen, besteht grundsätzlich eine Visumpflicht für ausländische Staatsangehörige. Es gibt jedoch Ausnahmen, zu denen Unionsbürger, Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz gehören. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das nationale Visum für einen langfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen ausländischen Vertretung beantragt werden.
Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika haben die Möglichkeit, den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach ihrer Einreise zu beantragen.
Reguläres und beschleunigtes Visumverfahren
Reguläres Visumverfahren: das Verfahren hat keine festgelegten zeitlichen Fristen und die Dauer ist unbekannt. Sie hängt von der Terminvergabe, dem Bearbeitungsstand der Auslandsvertretung und den inländischen Behörden ab.
Beschleunigtes Visumverfahren: im Rahmen dieses Verfahrens sind zeitliche Fristen vorgesehen, und die geschätzte Dauer beträgt 1 bis 4 Monate.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte. Um dies zu nutzen, schließen Arbeitgeber – mit der Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit der zuständigen Ausländerbehörde ab, was zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer führen kann.
Mehr Informationen zum beschleunigten Visumverfahen finden Sie hier.
Welchen Aufenthaltstitel brauche ich je nach Anlass meiner Einreise?
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es notwendig nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel zu beantragen, dieser wird für die folgenden Zwecken erteilt:
- zum Zweck der Ausbildung
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- zum Zweck des Familiennachzugs
Neben der Arbeitsaufnahme gibt es weitere Einlässe, für die ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragt werden kann. Für bestimmte Berufsgruppen sind auch spezielle Einreise- und Beschäftigungsregelungen zu beachten. Lesen Sie mehr über weitere Visaarten, die eine Aussicht auf einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland bieten.
Hier finden Sie eine Übersicht mit der verschiedenen Einreiseanlässen.
Wo beantrage ich einen Aufenthaltstitel in Schleswig-Holstein?
Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, ist es erforderlich, dass Sie sich an einer örtlichen Zuwanderungs- oder Ausländerbehörde melden, um Ihren Aufenthaltstitel zu beantragen.
Ausländerbehörde | Adresse | Kontakt |
Stadt Neumünster | Großflecken 59 24534 Neumünster |
T 04321 942-0 |
Landeshauptstadt Kiel | Sophienblatt 12 24103 Kiel |
T 0431 901-4299 |
Kreis Rendsburg-Eckernförde | Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg |
T 04331 202-300 |
Kreis Schleswig-Flensburg | Flensburger Straße 7 24837 Schleswig |
T 04621 878-500 |
Kreis Steinburg | Karlstraße 13 25524 Itzehoe |
T 04821 69-0 |
Kreis Dithmarschen | Rungholtstraße 9 25746 Heide |
T 0481 97-1245 |
Kreis Plön | Hamburger Straße 17-18 24306 Plön |
T 04522 743-276 |
Kreis Segeberg | Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg |
T 04551 951-0 |
Kreis Nordfriesland | Marktstraße 6 25813 Husum |
T 04841 67-0 |
Kreis Ostholstein | Lübecker Straße 41 23701 Eutin |
T 04521 788-360 |
Kreis Herzogtum Lauenburg | Barlachstraße 2 23909 Ratzeburg |
T 04541 888-275 |
Kreis Pinneberg | Kurt-Wagner-Straße 11 25337 Elmshorn |
T 04121 4502-0 |
Kreis Stormarn | Mommsenstraße 12 23843 Bad Oldesloe |
T 04531 160-1229 |
Stadt Flensburg | Schleswiger Straße 66 24941 Flensburg |
T 0461 85-2007 |
Hansestadt Lübeck | Königstraße 49-57 23552 Lübeck |
T 0451 122-3322 |
Gibt es Sonderregelungen für akademische Fachkräfte und Mangelberufe?
Ja, die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Die Blaue Karte ist mit bestimmten Vergünstigungen verbunden, wie zum Beispiel eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach kürzerer Zeit oder die Möglichkeit eines erleichterten Familiennachzugs
Voraussetzungen für die blaue Karte EU:
- Deutscher, anerkannter oder ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen vergleichbar ist
- Konkretes Jobangebot von Unternehmen in Deutschland
- Arbeitsstelle entspricht Qualifikation
- Bruttogehalt: mind. 45.300 Euro (im Jahr 2024). Für Mangelberufe gilt ein verringertes jährliches Mindestgehalt von mind. 41.041.80 Euro (im Jahr 2024).
Erfahren Sie mehr über die Blaue Karte EU. Hier mehr erfahren.
Zusätzlich ermöglicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG in Deutschland Arbeitgebern, das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde zu verkürzen. Dieses Verfahren wurde im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes neu eingeführt. Arbeitgeber können durch Vorlage eines konkreten Arbeitsplatzangebots und einer Vollmacht der Fachkraft aktiv das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland initiieren. Dennoch behält die Fachkraft grundsätzlich die Möglichkeit, auch weiterhin das reguläre Visumverfahren zur Einreise nach Deutschland zu nutzen.