Weniger Bürokratie – Mehr Chancen: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz  

Fach- und Arbeitskräfte sollen künftig schneller und einfacher in Deutschland arbeiten können. Dazu hat die Bundesregierung eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, welche bestehende Hürden abbauen soll. In Zukunft können Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Fehlende Anerkennungen von Berufsausbildungen oder akademischen Ausbildungen können durch zusätzliche Berufserfahrung wett gemacht werden. Neu ist auch die Einführung einer Chancenkarte.  

Drei Säulen der Novellierung: die Unternehmen profitieren

Das neue Gesetz sieht drei wesentliche Neuerungen vor, wie Fach- und Arbeitskräfte eine qualifizierte Beschäftigung bei uns aufnehmen können. „Dabei profitieren die Unternehmen insbesondere von der Möglichkeit, Fachkräfte fachfremder Qualifizierungen einstellen zu können”, sagt der Experte Jakub Czarnecki. Ein gutes Beispiel ist die Gastronomie.  Die Unternehmen müssen nicht mehr ausschließlich nach Personen suchen, die eine Kochausbildung absolviert haben. Die Betriebe können eine Fachkraft mit jedem im Bundesgebiet anerkannten Abschluss einstellen, auch wenn diese zum Beispiel einen Abschluss in Literaturwissenschaften besitzt. Damit erweitert sich der Bewerberkreis für die Betriebe. In einigen Fällen entfällt unter bestimmten Voraussetzungen das langwierige Anerkennungsverfahren vor der Einreise und kann während einer Anerkennungspartnerschaft angestrebt werden, sofern der Betrieb dem zustimmt. 

Die erforderliche Anerkennung kann bei bestimmten Voraussetzungen auch komplett entfallen, wenn die Person eine mindestens 2-jährige, staatlich anerkannte Ausbildung im Heimatland absolviert hat und über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügt. Diese Personengruppe könnte über eine Norm der Beschäftigungsverordnung als Arbeitskraft einreisen, ohne dass sie eine Anerkennung anstrebt. “Das ist ein Novum. Das gab es noch nie. Notwendig wird hierbei allerdings eine amtliche Bestätigung sein, die der Bewerber online vor der Einreise beantragen muss", sagt Jakub Czarnecki zu der neuen Regelung. 

Eine Chancenkarte als Türöffner für Arbeitssuchende   

Zusätzlich führt die Regierung eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche ein.  „Die Chancenkarte ist eigentlich nichts weiter als ein Visum zur Arbeitsplatzsuche, das durch ein spezielles Punktesystem vergeben wird“, erläutert der Experte. Bei dem Punktesystem spielen vor allem Bildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse eine Rolle. Mit der Chancenkarte für Drittstaatsangehörige wird der Bewerberpool vergrößert.    

Derzeit gibt es bereits ein Visum zur Arbeitsplatzsuche, das jedoch eine vollständig anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung voraussetzt. Mit der Neuregelung zum 01.06.2024 wird dieses Kriterium teilweise nicht mehr in diesem Umfang erforderlich sein.
   
Die Regierung schafft die notwendigen Gesetze zum zur Erleichterung der Einreise zu Beschäftigungszwecken.  Auch wenn es sich um Vereinfachungen handelt, sind die neuen Gesetze umfangreich und oft erklärungsbedürftig. Das Welcome Center Schleswig-Holstein ist dafür da, um Unternehmen und Talente genau bei diesen Fragen zu unterstützen und den schnellsten Weg in den norddeutschen Arbeitsmarkt zu ebnen.   

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