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Erleichterungen für internationale Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer: Bundesrat stimmt Änderungen zu

Der anhaltende Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche bleibt eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmen in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland. Mit einer neuen Verordnung will der Bundesrat nun gezielt gegensteuern und den Zugang zum Beruf der Beruskraftfahrerin bzw. des Berufskraftfahrers spürbar erleichtern.

Die Beschlüsse des Bundesrates

Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Einstieg in den Fahrerberuf erleichtern und dem Fahrermangel in Deutschland entgegenwirken soll. Die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bringt dabei mehrere praxisrelevante Neuerungen mit sich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Mehr Prüfungssprachen: Die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig neben Deutsch auch in neun weiteren Sprachen abgelegt werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Albanisch wurde dabei auf Initiative des Bundesrates zusätzlich in den Sprachenkatalog aufgenommen.
  • Kürzere praktische Prüfung: Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird von bisher 210 auf künftig 120 Minuten reduziert. Möglich wird dies unter anderem durch den Wegfall des bisherigen Prüfungsteils „Bewältigung kritischer Situationen".
  • Erleichterte Führerschein-Umschreibung: Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro können künftig unkomplizierter in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
  • Erweiterter Sprachenkatalog bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung: Auch bei der regulären theoretischen Fahrerlaubnisprüfung wird das Angebot an verfügbaren Prüfungssprachen ausgeweitet.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bedeutung für Unternehmen

Für Speditionen, Logistikunternehmen und Busbetriebe in Schleswig-Holstein eröffnen sich durch die Neuregelungen zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Sprachliche und bürokratische Hürden, die bislang häufig einen frühen Ausstieg internationaler Bewerberinnen und Bewerber aus dem Qualifizierungsprozess zur Folge hatten, werden damit deutlich reduziert.

„Die neuen Regelungen erleichtern internationalen Fachkräften den Einstieg in den Beruf und eröffnen Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels in der Transport- und Logistikbranche ist das ein wichtiger Schritt", so Berna Kılınç, Beraterin für Unternehmen im Welcome Center Schleswig-Holstein.

Quellen:

  • Bundesrat kompakt – 1067. Sitzung am 10. Juli 2026. Verfügbar unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1067/1067-node.html (07.08.2026)
  • Bundesrat – Beratungsvorgang zur Verordnung. Verfügbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0301-0400/0318-26.html (07.08.2026)
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