Mehr Tempo, weniger Aufwand: Jakub Czarnecki über die digitale Antragstellung für das beschleunigte Verfahren
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein können ab sofort den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren digital stellen – schnell, sicher und unkompliziert. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung von Unternehmen und zur zügigen Gewinnung internationaler Fachkräfte umgesetzt. Jakub Czarnecki, Dezernatsleiter Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, erläutert im Interview die Vorteile der digitalen Antragstellung für lokale Unternehmen und erklärt, warum die Anträge schneller bearbeitet werden.
Welcome Center SH: Welche Vorteile hat die digitale Antragstellung?
Jakub Czarnecki: Sie hat viele Vorteile. Antragstellende, ob Arbeitgeber oder bevollmächtigte Dritte, werden gezielt durch den Prozess geführt. Man wählt den Aufenthaltszweck, z. B. Ausbildung gemäß §16a, und erhält sofort Informationen dazu. Benötigte Unterlagen zur Antragstellung sind parallel auf der Internetseite des Landesamtes ersichtlich. Die Daten landen direkt digital in unserem System. Wir sehen sofort, um welche Person es geht, welcher Arbeitgeber beteiligt ist, und haben alle eingereichten Unterlagen direkt vorliegen. Durch Pflichtfelder, wie etwa Vollmacht oder Reisepass, wird sichergestellt, dass keine wichtigen Dokumente fehlen.
Früher mussten wir Unterlagen manuell aus E-Mails herunterladen, in die Fachanwendung hochladen und Daten per Hand eingeben. Heute wird alles automatisch ins System übertragen und vorbefüllt, das spart enorm Zeit. Zudem kommen die Dokumente gebündelt an einem Ort an, was die Bearbeitung erleichtert.
Welcome Center SH: Was passiert, wenn weitere Unterlagen fehlen?
Jakub Czarnecki: Fehlen weitere Dokumente, wie etwa Sprachzertifikate oder Ausbildungsdokumente, kann man den Antrag trotzdem einreichen. Wir prüfen dann was fehlt und fordern es per E-Mail nach.
Welcome Center SH: Welche Rolle spielt die Beratung durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge?
Jakub Czarnecki: Eine zentrale Rolle. Nach §81a Aufenthaltsgesetz beraten wir als zentrale Ausländerbehörde über einen gesetzlichen Auftrag zum Verfahren. Die digitale Antragstellung ersetzt diese Beratung nicht. Arbeitgeber wenden sich weiterhin mit Fragen an uns – telefonisch oder per E-Mail.
Das Formular zeigt zwar, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Antrag überhaupt möglich ist. Aber es ersetzt nicht die fachliche Einschätzung. Ein Beispiel: Unqualifizierte Helfertätigkeiten ohne formelle Ausbildung können aus gesetzlicher Sicht kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nutzen. Das erkennt man dann bei der digitalen Antragstellung, aber viele Arbeitgeber melden sich trotzdem bei uns, um Details zu klären. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Beratung nicht weniger, sondern eher gleichbleibt oder sogar zunehmen könnte.
Welcome Center SH: Wer bearbeitet die eingereichten Unterlagen? Kommt KI zum Einsatz?
Jakub Czarnecki: Nein, die Bearbeitung läuft durch Automatismen über unsere elektronische Fachanwendung und wird durch unsere Sachbearbeiter schließlich vollumfänglich vorgenommen. Das Portal basiert auf dem bundesweiten Projekt „Aufenthalt Digital“ im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Technisch betreut wird es bundesweit von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Die Anträge laufen über deren Server direkt in unser System in Schleswig-Holstein. Jeder Sachbearbeiter sieht neue Vorgänge sofort. Vorteil: Alle Dokumente sind schon im System vorhanden. Wir sparen viel Zeit und haben die Unterlagen gebündelt an einem Ort.
"Digitale Verwaltungsdienste beschleunigen Prozesse, entlasten Antragsteller und Mitarbeiter und erleichtern die Zuwanderung von Fachkräften." Jakub Czarnecki
Welcome Center SH: Welche Bedeutung hat die Digitalisierung für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein?
Jakub Czarnecki: Digitale Verwaltungsdienste beschleunigen Prozesse, entlasten Antragsteller und Mitarbeiter und erleichtern die Zuwanderung von Fachkräften. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist unser Hauptgeschäft und durch die Digitalisierung effizienter geworden. Bundesweit nutzen bereits 599 Ausländerbehörden den „Aufenthalt Digital“ und das nicht nur für Einwanderungsverfahren, sondern auch für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten im Bundesgebiet. Das ist über die Hälfte aller Ausländerbehörden in Deutschland.
Welcome Center SH: Gibt es Pläne für weitere digitale Services?
Jakub Czarnecki: Ja. Mit der Onlinezugangsgesetz-Anbindung können künftig auch andere Bereiche in unserer Behörde eingebunden werden, wie etwa Kreisverteilung oder Leistungen für Geflüchtete. Für unser Dezernat steht derzeit das Fachkräfteverfahren im Fokus. Langfristig könnte es denkbar sein, dass auch für unseren neuen Fachbereich der Arbeitsmarktintegration weitere digitale Angebote entstehen.
Das Welcome Center Schleswig-Holstein berät Sie kostenlos zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.Die Vorprüfung ist vorerst unverbindlich und kostenfrei.
Für welche Personengruppe kann das Verfahren in Anspruch genommen werden?
- Drittstaatsangehörige, die noch keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein Visum besitzen
- Fachkräfte mit einer qualifizierten ausländischen Berufsausbildung (i.d.R. min. 2-jährig) oder Fach-kräfte mit mindestens dem ersten akademischen Grad des Bachelors (i.d.R. min. 3-jährig)
- Angehende Auszubildende für eine deutsche Berufsausbildung
- In Einzelfällen Unternehmensspezialisten, leitende Angestellte, IT-Fachkräfte ohne formelle Ausbildung oder Berufskraftfahrer mit vorhandener EU/EWR-Fahrerlaubnis und Grundqualifikation.
Welche Vorteile habe ich mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren?
- Kompetente aufenthaltsrechtliche Beratung und Durchführung aus einer Hand
- Schnellere Anerkennung und Arbeitsmarktzustimmung durch verkürzte gesetzliche Fristen
- Aufenthaltsrechtliche Prüfung im Inland vor dem eigentlichen Visumantrag
- Schnellere Termin- und Visumvergaben bei Auslandsvertretungen durch unsere Vorabzustimmung
- Im beschleunigtem Fachkräfteverfahren fungieren wir als Schnittstelle zu Anerkennungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten im Ausland.