zum Hauptinhalt springen

Anerkennungsberatung

Sie haben im Ausland eine berufliche Ausbildung abgeschlossen? Eine Anerkennung Ihrer Ausbildung kann die Möglichkeit geben in Schleswig-Holstein zu arbeiten. Das Welcome Center Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der Antragsstellung im Anerkennungsverfahren und bei der Erstellung eines Qualifizierungsplans. 

Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung in Schleswig-Holstein

Vorteile der Anerkennung

Anerkannte Abschlüsse erhöhen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil sie es einfacher machen, einen passenden Job zu finden. Sie können außerdem zu einem höheren Gehalt führen. Zudem ermöglichen sie die Ausübung bestimmter Berufe, zum Beispiel als Arzt oder Ärztin, Lehrer oder Lehrerin oder Pflegekraft. Anerkannte Abschlüsse erleichtern auch den Einstieg in Kurse oder Studiengänge und bieten eine offizielle Bestätigung Ihrer Ausbildung.  

Das Anerkennungsverfahren umfasst in der Regel eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Referenzberuf. Sie müssen bestimmte Dokumente vorlegen, die Ihre Ausbildungsdauer und -inhalte, Ihre Berufserfahrung sowie andere Kenntnisse und Fähigkeiten dokumentieren.   

Hier ist, was Sie über den Prozess der Berufsanerkennung wissen sollten


Nicht-reglementierte Berufe: Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben oder aus der EU/EWR/Schweiz kommen, ist die Anerkennung Ihrer Qualifikation für die Ausübung eines nicht reglementierten Berufs nicht zwingend erforderlich. Dennoch wird empfohlen, auch in diesen Fällen ein Anerkennungsverfahren durchzuführen, da dies Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und Ihnen bessere Gehaltsmöglichkeiten bieten kann.

Reglementierte Berufe: Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist für die Ausübung eines reglementierten Berufes erforderlich. Reglementierte Berufe sind solche, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind, und zusätzliche Anforderungen für die Berufszulassung gelten. Dies betrifft vor allem Berufe im Gesundheits-, Sicherheits- oder Sozialwesen, wie Ärzte oder Lehrer, aber auch Berufsbezeichnungen wie Ingenieure, Fachwirte und Meister.

Mögliche Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens umfassen die volle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation, teilweise Anerkennung mit Hinweisen auf Unterschiede zum deutschen Referenzberuf, oder in einigen Fällen, keine Anerkennung, wenn wesentliche Unterschiede bestehen und nicht ausgeglichen werden können. Die Dauer des Anerkennungsverfahrens beträgt in der Regel 3 bis 4 Monate, und es können Gebühren von bis zu 600 Euro anfallen. Wir beraten Sie auch zu möglichen Fördermöglichkeiten für diese Kosten.  Für weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den erforderlichen Dokumenten, besuchen Sie die offizielle Website zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Wir unterstützen Menschen mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss aus den folgenden Kreisen und Städten:  

  • Dithmarschen
  • Rendsburg-Eckernförde
  • südliches Ostholstein
  • Neumünster
  • Steinburg
  • Segeberg
  • Lübeck
  • Pinneberg
  • Stormarn
  • Herzogtum Lauenburg 

Unser Angebot umfasst die Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren, Hilfe bei der Antragstellung sowie Begleitung bei den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen:

Für andere Regionen sind die Anerkennungsstellen Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant:innen e.V. (ZBBS) und Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. zuständig.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, 

das Welcome Center SH wird aufenthaltsrechtlich vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge betreut. Um Dopplungen Ihrer Anliegen zu vermeiden, bitten wir von Anfragen abzusehen, sofern Ihre Angelegenheit bereits an fachkräfteeinwanderung@lfa.landsh.de oder an zsfe@lfa.landsh.de übermittelt worden ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Thema
Ihre Zielbranche
Nach oben scrollen